Einführung der getrennten Abwassergebühr

Aufgrund eines Urteils des hessischen Verwaltungsgerichtshofes müssen alle kommunalen Abwasserentsorger ihre bisherigen Gebührenmaßstäbe zur Ermittlung der Abwassergebühren umstellen. Bisher wurde die Abwassergebühr nach dem sogenannten Frischwassermaßstab berechnet, d.h. entsprechend des Wasserverbrauchs erfolgte auch die Festsetzung der Abwassergebühr. Ein Gebührenzahler aus Hessen hatte gegen diese Berechnungsgrundlage geklagt und in letzter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen. 

Die Gemeindevertretung Wohratal hat daher bereits im letzten Jahr den Beschluss zur Einführung einer Schmutz- und Niederschlagswassergebühr (getrennte Abwassergebühr) gefasst. Ursprünglich war vorgesehen, den neuen Gebührenmaßstab auch bereits in den Steuerbescheiden des Jahres 2012 anzuwenden.

Allerdings haben sich im Zuge der erforderlichen Vorarbeiten einige Verzögerungen ergeben; insbesondere durch den deutlich höheren Prüfungs- und Berichtigungsaufwand aus dem Rücklauf der Erhebungsbögen.

Zunächst war daher angedacht, die Einführung auf den 01.01.2013 zu verschieben. Allerdings hat es auf eine diesbezügliche Ankündigung bereits erste Widerstände auf „Gebührenzahlerseite“ gegeben, da diese die neue Regelung bereits zum 01.01.2012 angewandt haben wollen.

Eine diesbezügliche Rechtsauskunft bei dem Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat hierzu konkret ergeben, dass bei einem gerichtlichen Verfahren gegen die Festsetzung der Abwassergebühr nach bisherigen Maßstab in den Gebührenbescheiden 2012, die Kommune anstehende Gerichtsverfahren verlieren würde, da der bisherige Gebührenmaßstab entsprechend des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs unzulässig ist.

Aus diesem Grund hat  der Gemeindevorstand nunmehr in Abstimmung mit dem HSGB folgende Verfahrensweise festgelegt:

  1. Aufgrund der Einführung der getrennten Abwassergebühr in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr, werden die Abgabenbescheide für das Jahr 2012 als vorläufig festgesetzt.
  1. Die endgültigen Abgabenbescheide werden nach Beschlussfassung über die neue Entwässerungssatzung (Ersetzungssatzung), mit rückwirkender Berechnung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012, erlassen.

Auf Grundlage der neu beschlossenen Entwässerungssatzung (Ersetzungssatzung) ist es dann möglich, die endgültigen Abgabenbescheide mit rückwirkender Berechnung der getrennten Schmutz- und Niederschlagswassergebühr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 zu erlassen.

Dies wird dann im Einzelfall zu Gebührenerstattungen aber auch und zu Nachzahlungen führen.

Die kostendeckenden Gesamteinnahmen der Kommune insgesamt erhöhen sich allerdings nicht; es findet vielmehr eine Umverteilung zwischen den Gebührenzahlern statt.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Ines Dicken, Tel. 06453/6454-21 oder Herrn Achim Homberger, Tel. 06453/6454-15 wenden.

Ihre Gemeindeverwaltung Wohratal

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