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Einführung der
getrennten Abwassergebühr
Aufgrund eines Urteils
des hessischen Verwaltungsgerichtshofes müssen alle kommunalen
Abwasserentsorger ihre bisherigen Gebührenmaßstäbe zur Ermittlung der
Abwassergebühren umstellen. Bisher wurde die Abwassergebühr nach dem
sogenannten Frischwassermaßstab berechnet, d.h. entsprechend des
Wasserverbrauchs erfolgte auch die Festsetzung der Abwassergebühr. Ein
Gebührenzahler aus Hessen hatte gegen diese Berechnungsgrundlage
geklagt und in letzter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht
bekommen.
Die Gemeindevertretung
Wohratal hat daher bereits im letzten Jahr den Beschluss zur
Einführung einer Schmutz- und Niederschlagswassergebühr (getrennte
Abwassergebühr) gefasst. Ursprünglich war vorgesehen, den neuen
Gebührenmaßstab auch bereits in den Steuerbescheiden des Jahres 2012
anzuwenden.
Allerdings haben sich im
Zuge der erforderlichen Vorarbeiten einige Verzögerungen ergeben;
insbesondere durch den deutlich höheren Prüfungs- und
Berichtigungsaufwand aus dem Rücklauf der Erhebungsbögen.
Zunächst war daher
angedacht, die Einführung auf den 01.01.2013 zu verschieben.
Allerdings hat es auf eine diesbezügliche Ankündigung bereits erste
Widerstände auf „Gebührenzahlerseite“ gegeben, da diese die neue
Regelung bereits zum 01.01.2012 angewandt haben wollen.
Eine diesbezügliche
Rechtsauskunft bei dem Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat
hierzu konkret ergeben, dass bei einem gerichtlichen Verfahren gegen
die Festsetzung der Abwassergebühr nach bisherigen Maßstab in den
Gebührenbescheiden 2012, die Kommune anstehende Gerichtsverfahren
verlieren würde, da der bisherige Gebührenmaßstab entsprechend des
Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs unzulässig ist.
Aus diesem Grund hat
der Gemeindevorstand nunmehr in Abstimmung mit dem HSGB folgende
Verfahrensweise festgelegt:
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Aufgrund der
Einführung der getrennten Abwassergebühr in eine Schmutz- und
Niederschlagswassergebühr, werden die Abgabenbescheide für das Jahr
2012 als vorläufig festgesetzt.
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Die endgültigen
Abgabenbescheide werden nach Beschlussfassung über die neue
Entwässerungssatzung (Ersetzungssatzung), mit rückwirkender
Berechnung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr vom 01.01.2012
bis zum 31.12.2012, erlassen.
Auf Grundlage der neu
beschlossenen Entwässerungssatzung (Ersetzungssatzung) ist es dann
möglich, die endgültigen Abgabenbescheide mit rückwirkender Berechnung
der getrennten Schmutz- und Niederschlagswassergebühr vom 01.01.2012
bis zum 31.12.2012 zu erlassen.
Dies wird dann im
Einzelfall zu Gebührenerstattungen aber auch und zu Nachzahlungen
führen.
Die kostendeckenden
Gesamteinnahmen der Kommune insgesamt erhöhen sich allerdings nicht;
es findet vielmehr eine Umverteilung zwischen den Gebührenzahlern
statt.
Bei Rückfragen können
Sie sich gerne an Frau Ines Dicken, Tel. 06453/6454-21 oder Herrn
Achim Homberger, Tel. 06453/6454-15 wenden.
Ihre Gemeindeverwaltung
Wohratal
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