Änderung der Friedhofsordnungen und der Gebührenordnungen für die kommunalen Friedhöfe in Wohra, Halsdorf und Langendorf
Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 21.06.2011 auf Antrag der SPD-Fraktion den Beschluss gefasst, die aktuellen Friedhofsordnungen für Halsdorf, Langendorf und Wohra dergestalt zu ändern, dass es zukünftig möglich ist, nichtanonyme Rasengräber anzulegen.
Es war daher erforderlich, die kommunalen Friedhofsordnungen anzupassen sowie entsprechenden Gebührentatbestände in die bestehenden Gebührenordnungen aufzunehmen.
Bei der Gebührenfestlegung für Rasengrabstätten war zu berücksichtigen, dass sich für die Gemeinde als Betreiber des jeweiligen Friedhofes über einen Zeitraum von insgesamt 30 Jahren ein Pflegeaufwand für die Grabstätten ergibt. Zu dem vom Personal zu erbringenden „Leistungsumfang“ zählen:
Für den Erwerb einer Rasenerdgrabstätte als Doppelgrab wurde nun in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.08.2011 eine Gebühr in Höhe von 1.800,00 Euro beschlossen. Verteilt auf die Nutzungsdauer von 30 Jahren entspricht dies einem jährlichen Betrag von 60 Euro (monatlich 5,00 Euro) für den unter den Nummern 1 – 3 aufgeführten Leistungsumfang.
Weiterhin hatte die Gemeindevertretung im Rahmen der Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 den Gemeindevorstand beauftragt, zur Senkung des Defizits eine Erhöhung der Friedhofsgebühren um 15% vorzubereiten. Die Gebührensätze wurden daher nunmehr entsprechend angepasst.
Nach dem Haushaltsplan 2011 beläuft sich das Gesamtdefizit im Bereich der Friedhöfe auf insgesamt rund 25.000 Euro. Auch durch die Gebührenanpassungen wird bei weitem kein Ausgleich des Defizits erreicht.
Nachstehend können die einzelnen Änderungen als pdf-Datei aufgerufen werden:
18.08.11-ht