Hinweisschilder für Gewerbebetriebe

In der Vergangenheit wurde wiederholt von Gewerbebetrieben bei der Gemeindeverwaltung angefragt, ob seitens der Betriebe Hinweisschilder an Straßenlampenmasten o.ä. angebracht werden dürfen.

Da für diese Anbringung im öffentlichen Verkehrsraum gemäß dem Gebührenverzeichnis für Sondernutzung an öffentlichen Straßen Gebühren von zurzeit pro Schild und Jahr 65,00 € anfallen, wurde allerdings bisher von der Anbringung kaum Gebrauch gemacht.

Der Gemeindevorstand hatte daher bereits im letzten Jahr zur Förderung der ortsansässigen Gewerbebetriebe folgende Möglichkeit geschaffen:

Gewerbebetriebe können auf Antrag  ein oder mehrere Hinweisschilder an Straßenlampenmasten o.ä. im öffentlichen Verkehrsraum anbringen. 

Von der Gemeinde wird eine gebührenfreie Genehmigung erteilt. Die Beschaffung der Schilder erfolgt über die Gemeinde.

Der Gewerbebetrieb kommt für die Kosten des Schildes und des Befestigungsmaterials auf. Die Anbringung erfolgt kostenfrei durch den gemeindlichen Bauhof.

Hinsichtlich Form und Gestaltung des Hinweisschildes ist folgendes zu beachten:

Die Hinweisschilder haben die Breite von Straßennamensschildern.

Einheitliche Farbe der Schilder: blau.  

Schriftfarbe: weiß.

Sonstige Schilder sind zwar grundsätzlich auf Einzelantrag möglich, es fallen hier jedoch weiterhin Gebühren für die Sondernutzung wie oben beschrieben an. 

Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Fachbereichsleiter Homberger wenden.

 

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