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Hinweisschilder für
Gewerbebetriebe

In der Vergangenheit wurde wiederholt
von Gewerbebetrieben bei der Gemeindeverwaltung angefragt, ob seitens
der Betriebe Hinweisschilder an Straßenlampenmasten o.ä. angebracht
werden dürfen.
Da für diese Anbringung im
öffentlichen Verkehrsraum gemäß dem Gebührenverzeichnis für
Sondernutzung an öffentlichen Straßen Gebühren von zurzeit pro Schild
und Jahr 65,00 € anfallen, wurde allerdings bisher von der Anbringung
kaum Gebrauch gemacht.
Der Gemeindevorstand hatte daher
bereits im letzten Jahr zur Förderung der ortsansässigen
Gewerbebetriebe folgende Möglichkeit geschaffen:
Gewerbebetriebe können auf Antrag
ein oder mehrere Hinweisschilder an Straßenlampenmasten o.ä. im
öffentlichen Verkehrsraum anbringen.
Von der Gemeinde wird eine
gebührenfreie Genehmigung erteilt. Die Beschaffung der Schilder
erfolgt über die Gemeinde.
Der Gewerbebetrieb kommt für die
Kosten des Schildes und des Befestigungsmaterials auf. Die Anbringung
erfolgt kostenfrei durch den gemeindlichen Bauhof.
Hinsichtlich Form und Gestaltung des
Hinweisschildes ist folgendes zu beachten:
Die Hinweisschilder haben die Breite
von Straßennamensschildern.
Einheitliche Farbe der Schilder:
blau.
Schriftfarbe: weiß.
Sonstige Schilder sind zwar
grundsätzlich auf Einzelantrag möglich, es fallen hier jedoch
weiterhin Gebühren für die Sondernutzung wie oben beschrieben an.
Bei Fragen können Sie sich gerne an
Herrn Fachbereichsleiter Homberger wenden.
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