Bekanntgabe von Wasserhärtebereichen
Nach § 9, Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 29. April 2007 haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers mindestens einmal jährlich, ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereiches in Form von Aufklebern oder in einer ähnlich wirksamen Weise mitzuteilen.
Der Gesetzgeber verpflichtet die Waschmittelhersteller auf den Waschmittelpackungen die Anzahl der Messbecher anzugeben, die bei der jeweils gegebenen Wasserhärte für einen Waschgang ausreichen. Nach Kenntnis der Wasserhärte kann der Verbraucher die erforderliche Waschmittelmenge in die Waschmaschine geben. Es ist in keinem Falle zu empfehlen, die Waschmittel großzügig zu dosieren, die Wäsche wird davon auch nicht weißer.
Für Wohratal ergeben sich nach der letzten Wasseruntersuchung folgende Wasserhärtebereiche:
Ortsteil Hertingshausen: weich 1,4 CaCO3 mmol/l
Ortsteil Halsdorf: weich 1,1 CaCO3 mmol/l
Ortsteil Wohra: weich 1,1 CaCO3 mmol/l
(südlicher Ortsteil bis Schule)
Ortsteil Wohra: weich 1,5 CaCO3 mmol/l
(nördlicher Ortsteil ab Schule
und Neubaugebiet)
Ortsteil Langendorf: weich 1,5 CaCO3 mmol/l
Auf der Waschmittelverpackung ist die Dosierung entsprechend der Wasserhärte angegeben. Wir bitten zum Schutz der Umwelt, das Waschmittel entsprechend dem Härtebereich zu dosieren.