Prüfung Windkraftnutzung

Am 21.07.2011 fand hinsichtlich des Themas Windkraft ein Beratungstermin mit der Oberen Planungsbehörde des Regierungspräsidiums Gießen statt, um zu prüfen, ob die damals näher untersuchten verbliebenen Freibereiche, die wiederum in der Einzelprüfung infolge verschiedener Aspekte wie Nutzbarkeit, Landschaftsbild, Schutz des Wohnfeldes und/oder Avifauna (Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten) ausgeschieden sind, aufgrund Rechtsanpassungen nunmehr grundsätzlich realisierbar wären.

Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass das Regierungspräsidium eine Teiländerung des Regionalplanes 2010 beabsichtigt. Das Kapitel „7.2. Energiedienstleistungen“ des Regionalplanes soll an die aktuellen Anforderungen im Bereich der Energienutzung angepasst werden. Hierzu gehört insbesondere auch der Bereich der Windenergie.

Seitens des Regierungspräsidiums wird den mittelhessischen Städten und Gemeinden konkret empfohlen, eigene und kostenintensive Potenzialermittlungen bei Erneuerbaren Energien bis zur Vorlage des Energiegutachtens Mittelhessen zurückzustellen.

 Der Gemeindevorstand hat hierzu in seiner Sitzung vom 12.09.2011 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

 „Hinsichtlich der erneuten Prüfung von möglichen Windkraftstandorten soll zunächst das Energiegutachten Mittelhessen, welches im Zuge der Anpassung von Kapitel 7.2 des Regionalplanes 2010 an die aktuellen Anforderungen im Bereich der Energienutzung erstellt wird, abgewartet werden. Mögliche Anträge von Dritten auf Ausweisung von Flächen zur Nutzung von Windkraftstandorten werden zunächst zurückgestellt.“

 Aktuell liegt ein Antrag eines Halsdorfer Bürgers auf Ausweisung einer Vorrangfläche im Bereich der Gemarkung Halsdorf, oberhalb des alten Sportplatzes, vor.

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