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Prüfung Windkraftnutzung
Am 21.07.2011 fand
hinsichtlich des Themas Windkraft ein Beratungstermin mit der Oberen
Planungsbehörde des Regierungspräsidiums Gießen statt, um zu prüfen,
ob die damals näher untersuchten verbliebenen Freibereiche, die
wiederum in der Einzelprüfung infolge verschiedener Aspekte wie
Nutzbarkeit, Landschaftsbild, Schutz des Wohnfeldes und/oder Avifauna
(Gesamtheit aller in einer Region
vorkommenden Vogelarten) ausgeschieden sind, aufgrund
Rechtsanpassungen nunmehr grundsätzlich realisierbar wären.
Als Zwischenergebnis ist
festzuhalten, dass das Regierungspräsidium eine Teiländerung des
Regionalplanes 2010 beabsichtigt. Das Kapitel „7.2.
Energiedienstleistungen“ des Regionalplanes soll an die aktuellen
Anforderungen im Bereich der Energienutzung angepasst werden. Hierzu
gehört insbesondere auch der Bereich der Windenergie.
Seitens des
Regierungspräsidiums wird den mittelhessischen Städten und Gemeinden
konkret empfohlen, eigene und kostenintensive Potenzialermittlungen
bei Erneuerbaren Energien bis zur Vorlage des Energiegutachtens
Mittelhessen zurückzustellen.
Der Gemeindevorstand
hat hierzu in seiner Sitzung vom 12.09.2011 den nachfolgenden
Beschluss gefasst:
„Hinsichtlich
der erneuten Prüfung von möglichen Windkraftstandorten soll zunächst
das Energiegutachten Mittelhessen, welches im Zuge der Anpassung von
Kapitel 7.2 des Regionalplanes 2010 an die aktuellen Anforderungen im
Bereich der Energienutzung erstellt wird, abgewartet werden. Mögliche
Anträge von Dritten auf Ausweisung von Flächen zur Nutzung von
Windkraftstandorten werden zunächst zurückgestellt.“
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