Das Schiedsamt hilft Bürgerinnen und Bürgern dabei, Streitigkeiten außergerichtlich und möglichst einvernehmlich zu lösen. Die Schiedspersonen vermitteln bei bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Nachbarschaftskonflikten und unterstützen die Beteiligten dabei, gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden.
Ein Schlichtungsverfahren kann eine unkomplizierte und kostengünstige Alternative zu einem gerichtlichen Verfahren sein. In bestimmten Fällen ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor einer Klage sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Anfragen zur Schlichtungsverfahren können direkt an die unten genannten Schiedspersonen gerichtet werden:
