Politik
Erste Beigeordnete
Beigeordneter
Beigeordneter
Beigeordneter
Beigeordneter
Beigeordneter
Gemeindevertretung
1. stellvertretender Vorsitzender Gemeindevertretung
Vorsitzender Gemeindevertretung
2. stellvertretender Vorsitzender Gemeindevertretung
Gemeindevertreterin
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreterin
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreterin
Ortsbeirat Wohra
Ortsvorsteherin Wohra
Stellvertretender Ortsvorsteher Wohra
Schriftführer Ortsbeirat Wohra
Stellvertretender Schriftführer
Mitglied Ortsbeirat Wohra
Ortsbeirat Halsdorf
Ortsvorsteher Halsdorf
Schriftführer
Stellvertretender Ortsvorsteher Halsdorf
Ortsbeirat Langendorf
Ortsvorsteher Langendorf
Stellvertretender Ortsvorsteher Langendorf
Schriftführung
Ortsbeirat Hertingshausen
Ortsvorsteher Hertingshausen
Stellvertretende Ortsvorsteherin Hertingshausen
Schriftführer
Finanzen / Haushalt
Die Gemeinde als Dienstleister vor Ort
Kommunen gestalten die grundlegende Infrastruktur für Arbeit, Alltag und Freizeit. Ob Kinderbetreuung, sichere Straßen oder eine zuverlässige Wasserversorgung – all das gehört zur sogenannten kommunalen Daseinsvorsorge.
Die Aufgaben der Gemeinde Wohratal sind entsprechend der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)in zwei Bereiche unterteilt:
- Pflichtaufgaben: Diese muss die Gemeinde gesetzlich erfüllen. Dazu zählen unter anderem die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Straßenbau, der Brandschutz, das Pass- und Meldewesen sowie die Durchführung von Wahlen.
- Freiwillige Leistungen: Hier entscheidet die Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten selbst, ob und in welchem Umfang sie diese Angebote macht. Beispiele sind Grünanlagen, Sporteinrichtungen oder der Öffentliche Nahverkehr.
Für die Erfüllung all dieser Aufgaben sind ausreichende finanzielle Mittel erforderlich. Die Einnahmen der Gemeinde stammen hauptsächlich aus vier Quellen:
- Steuereinnahmen
- Zuweisungen und Zuschüsse
- Gebühren und Beiträge für kommunale Dienstleistungen
- Sonstige Einnahmen, etwa aus dem Verkauf von Grundstücken oder Brennholz
Der Haushaltsplan einer Gemeinde in Hessen ist das zentrale Steuerungs- und Planungsinstrument der kommunalen Finanzwirtschaft. Er regelt alle Einnahmen und Ausgaben unserer Kommune für ein Haushaltsjahr und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bildet vor allem die Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).
Ein Haushaltsplan enthält:
- Ergebnishaushalt: Darstellung von Erträgen und Aufwendungen (vergleichbar mit einer Gewinn- und Verlustrechnung).
- Finanzhaushalt: Übersicht über Einzahlungen und Auszahlungen (liquide Mittel).
- Teilhaushalte: Untergliederung nach Bereichen (z. B. Bildung, Bauwesen, Ordnung).
- Investitionsplanung: Welche Investitionen über mehrere Jahre geplant sind.
- Stellenplan: Anzahl und Art der Beschäftigten.



